Ausweitung des Einwegpfands
Bereits ab 2022 sollen Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff bis zu drei Litern grundsätzlich pfandpflichtig sein und ebenso ausnahmslos Getränkedosen.
Ab 2024 wird die Pfandpflicht auch auf Plastikflaschen mit Milchgetränken ausgeweitet.
Das Pfandsystem für Einweggetränkeflaschen soll dafür sorgen, dass diese verwertet werden können, beispielsweise für neue Flaschen oder Textilien.
Bisher wird auf Einweg-Getränkeflaschen von Bier, Mineralwasser, Erfrischungsgetränken und alkoholhaltigen Mischgetränken grundsätzlich ein Pfand von 25 Cent erhoben.
Von der Einweg-Pfandpflicht ausgenommen sind bislang Milch, Wein, Spirituosen, Frucht- und Gemüsesäfte.
Auch Nischenprodukte wie Apfelwein, Cider oder Energydrinks sind noch pfandfrei.